Internationale Film Biennale

 
Internationaler Preis für Film- und Medienmusik

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Wettbewerbsprogramm
Auswahlkommission
Jury




Internationaler Preis für Film- und Medienmusik 2002


I. Zielsetzung

Der kulturelle und ökonomische Stellenwert der Tongestaltung in den Medien hat seit den achtziger Jahren stetig zugenommen. Dies gilt nicht nur für den Film, sondern auch für Fernsehen, Video und Multimedia. Diese dynamische Entwicklung erfaßt Bereiche der Produktion, der Distribution und der Rezeption gleichermaßen, sie verändert die Berufsbilder ebenso wie beispielsweise das Urheberrecht. Es gilt, die Vitalität dieser Entwicklung zu verstehen, sie kreativ zu nutzen und einschlägige Leistungen zu fördern. Die 1995 anläßlich des einhundertjährigen Jubiläums des Films begründete Internationale Filmmusik Biennale bietet hierfür ein internationales Forum. Insbesondere der Internationale Preis für Film- und Medienmusik setzt hier Zeichen und ist mit seiner internationalen Ausrichtung der Förder-, Ehren- und Hauptpreise einzigartig in der Welt.

II. Trägerschaft und Kuratorium

Die Internationale Filmmusik Biennale wurde 1995 von der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen und wird seit 1999 gemeinsam mit der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen getragen. Ein Kuratorium aus Institutionen der Filmförderung, der Musikpflege und der Kulturvermittlung überwacht die Inhalte und steuert die Entwicklung der Veranstaltung. Dem Kuratorium gehören, neben den beiden Trägern, der Deutsche Kinemathek Verbund, der Deutsche und der European Music Council, die Deutsche Phono-Akademie e.V., die Franz Grothe-Stiftung, die GEMA-Stiftung sowie das Goethe Institut e.V. an.

III. Preiskriterien


1. Der Preis wird international, d.h. ohne nationale Beschränkungen, in der Form eines Wettbewerbs ausgeschrieben. In anderen Veranstaltungen preisgekrönte Leistungen sind zugelassen.

2. Mit dem Preis sollen die kompositorische Qualität der Filmmusik oder eine herausragende Leistung im Sounddesign (integrierte Klanggestaltung der Tonspur) bzw. der dramaturgisch schlüssige und intelligente Einsatz von Ton und Musik im Bildkontext gewürdigt werden. Die Jury wird dabei in ihrer Bewertung den jeweiligen kulturellen Kontext des Films berücksichtigen.

3. Es werden in der Regel zwei Preise vergeben. Ausgezeichnet werden Gesamtleistungen, ebenso wie Einzelleistungen und besondere Innovationen. Die Preise erhalten die Komponisten bzw. die Verantwortlichen für die Tongestaltung.

4. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland statt.

 
IV. Auswahlkomitee und Internationale Jury


1. Zwei unabhängige Gremien, Auswahlkommission und Internationale Jury, werden zur Sichtung und zur Entscheidungsfindung vom Veranstalter berufen.

2. Die Auswahlkommission wird Ende April/Anfang Mai 2002 tagen, um das Wettbewerbsprogramm für die Internationale Filmmusik Biennale zusammenzustellen, aus dem die Internationale Jury die Preisträger ermitteln wird.

3. Die Internationale Jury, bestehend aus mindestens fünf Personen, wird im Juni 2002 während der Internationalen Filmmusik Biennale zusammentreten.

4. Auswahlkomitee und Jury treffen ihre Entscheidungen im Rahmen der Ziele des Internationalen Preises für die Film- und Medienmusik. Die Jury entscheidet mehrheitlich über die Preisvergabe. Gegen ihre Entscheidungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

 
V. Teilnahmebedingungen


1. Teilnahmeberechtigt sind Spielfilme im 35mm- oder 16mm-Format, die in der Regel länger als 60 Minuten sein sollten. Sie können vom Regisseur oder vom Urheber der Filmmusik bzw. des Sounddesigns eingereicht werden und müssen nach dem 1. Juni 1999 produziert worden sein.

2. Die Filme müssen spätestens bis zum 16. April 2002 mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular (siehe V.5.) eingereicht und mit einer technisch einwandfreien Video-Kopie in PAL, Format VHS, Betacam-SP oder U-matic im Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik eingegangen sein. Eine ausführliche Stabliste sowie das Pressematerial zur Produktion sind der Einreichnung beizufügen.

3. Kopien der von der Auswahlkommission für die Biennale ausgewählten Filme müssen im Originalformat bis zum 10. Juni 2002 in Bonn eintreffen. Fremdsprachige Filme sollten englisch oder deutsch untertitelt sein. Die Kosten der Einsendung der Filmkopie bzw. Videokassette trägt der Einsender. Der Rücktransport erfolgt kostenfrei durch die Biennale. Videokassetten werden nur auf Wunsch zurückgesandt.

4. Über Ausnahmefälle entscheidet die Auswahlkommission.

5. Anmeldeformulare, sind aus dem Internet (www.bundeskunsthalle.de/filmmusik) in deutscher, englischer und französischer Sprache abzurufen.

6. Video-Kassetten und Filmkopien sind einzusenden an das:

Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de



 

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