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Internationaler Preis für Film- und
Medienmusik 2002
I. Zielsetzung
Der kulturelle und ökonomische Stellenwert der Tongestaltung
in den Medien hat seit den achtziger Jahren stetig zugenommen. Dies
gilt nicht nur für den Film, sondern auch für Fernsehen,
Video und Multimedia. Diese dynamische Entwicklung erfaßt
Bereiche der Produktion, der Distribution und der Rezeption gleichermaßen,
sie verändert die Berufsbilder ebenso wie beispielsweise das
Urheberrecht. Es gilt, die Vitalität dieser Entwicklung zu
verstehen, sie kreativ zu nutzen und einschlägige Leistungen
zu fördern. Die 1995 anläßlich des einhundertjährigen
Jubiläums des Films begründete Internationale Filmmusik
Biennale bietet hierfür ein internationales Forum. Insbesondere
der Internationale Preis für Film- und Medienmusik setzt hier
Zeichen und ist mit seiner internationalen Ausrichtung der Förder-,
Ehren- und Hauptpreise einzigartig in der Welt.
II. Trägerschaft und Kuratorium
Die Internationale Filmmusik Biennale wurde 1995 von der Kunst-
und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen
und wird seit 1999 gemeinsam mit der Filmstiftung
Nordrhein-Westfalen getragen. Ein Kuratorium aus Institutionen
der Filmförderung, der Musikpflege und der Kulturvermittlung
überwacht die Inhalte und steuert die Entwicklung der Veranstaltung.
Dem Kuratorium gehören, neben den beiden Trägern, der
Deutsche Kinemathek Verbund, der Deutsche und der European
Music Council, die Deutsche
Phono-Akademie e.V., die Franz Grothe-Stiftung, die GEMA-Stiftung
sowie das Goethe Institut e.V.
an.
III. Preiskriterien
1. Der Preis wird international, d.h. ohne nationale Beschränkungen,
in der Form eines Wettbewerbs ausgeschrieben. In anderen Veranstaltungen
preisgekrönte Leistungen sind zugelassen.
2. Mit dem Preis sollen die kompositorische Qualität der Filmmusik
oder eine herausragende Leistung im Sounddesign (integrierte Klanggestaltung
der Tonspur) bzw. der dramaturgisch schlüssige und intelligente
Einsatz von Ton und Musik im Bildkontext gewürdigt werden.
Die Jury wird dabei in ihrer Bewertung den jeweiligen kulturellen
Kontext des Films berücksichtigen.
3. Es werden in der Regel zwei Preise vergeben. Ausgezeichnet werden
Gesamtleistungen, ebenso wie Einzelleistungen und besondere Innovationen.
Die Preise erhalten die Komponisten bzw. die Verantwortlichen für
die Tongestaltung.
4. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung
in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
statt.
IV. Auswahlkomitee und Internationale Jury
1. Zwei unabhängige Gremien, Auswahlkommission und Internationale
Jury, werden zur Sichtung und zur Entscheidungsfindung vom Veranstalter
berufen.
2. Die Auswahlkommission wird Ende April/Anfang Mai 2002 tagen,
um das Wettbewerbsprogramm für die Internationale Filmmusik
Biennale zusammenzustellen, aus dem die Internationale Jury die
Preisträger ermitteln wird.
3. Die Internationale Jury, bestehend aus mindestens fünf Personen,
wird im Juni 2002 während der Internationalen Filmmusik Biennale
zusammentreten.
4. Auswahlkomitee und Jury treffen ihre Entscheidungen im Rahmen
der Ziele des Internationalen Preises für die Film- und Medienmusik.
Die Jury entscheidet mehrheitlich über die Preisvergabe. Gegen
ihre Entscheidungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
V. Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigt sind Spielfilme im 35mm- oder 16mm-Format,
die in der Regel länger als 60 Minuten sein sollten. Sie können
vom Regisseur oder vom Urheber der Filmmusik bzw. des Sounddesigns
eingereicht werden und müssen nach dem 1. Juni 1999 produziert
worden sein.
2. Die Filme müssen spätestens bis zum 16. April 2002
mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular (siehe
V.5.) eingereicht und mit einer technisch einwandfreien Video-Kopie
in PAL, Format VHS, Betacam-SP oder U-matic im Büro des Internationalen
Preises für Film- und Medienmusik eingegangen sein. Eine ausführliche
Stabliste sowie das Pressematerial zur Produktion sind der Einreichnung
beizufügen.
3. Kopien der von der Auswahlkommission für die Biennale ausgewählten
Filme müssen im Originalformat bis zum 10. Juni 2002 in Bonn
eintreffen. Fremdsprachige Filme sollten englisch oder deutsch untertitelt
sein. Die Kosten der Einsendung der Filmkopie bzw. Videokassette
trägt der Einsender. Der Rücktransport erfolgt kostenfrei
durch die Biennale. Videokassetten werden nur auf Wunsch zurückgesandt.
4. Über Ausnahmefälle entscheidet die Auswahlkommission.
5. Anmeldeformulare,
sind aus dem Internet (www.bundeskunsthalle.de/filmmusik) in deutscher,
englischer und französischer Sprache abzurufen.
6. Video-Kassetten und Filmkopien sind einzusenden an das:
Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de
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