Teilnahmebedingungen

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Internationaler Preis für Film- und
Medienmusik 2002
Europäischer Förderpreis
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich,
der AKM, Österreich und der Fondation
SUISA, Schweiz
Internationaler Preis für Film- und
Medienmusik
Der Preis, bestehend aus Ehren- und Förderpreisen sowie einem
Wettbewerb um die beste aktuelle Spielfilmmusik, soll auf die wachsende
Bedeutung der Musik und der Tongestaltung in den audiovisuellen
Medien aufmerksam machen. Er möchte neuere Entwicklungen aufzeigen,
beispielhafte Leistungen würdigen und den Nachwuchs fördern.
Der Internationale Preis für Film- und Medienmusik ist weltweit
die einzige Veranstaltung, die sich ausschließlich dieser
Aufgabe widmet.
Preiskuratorium
Der Internationale Preis für Film- und Medienmusik wurde 1995
von der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
ins Leben gerufen und wird seit 1999 gemeinsam mit der Filmstiftung
Nordrhein-Westfalen getragen. Ein Kuratorium aus Institutionen
der Filmförderung, der Musikpflege und der Kulturvermittlung
überwacht die Inhalte und steuert die Entwicklung der Veranstaltung.
Dem Kuratorium gehören, neben den beiden Trägern, der
Deutsche Kinemathek-Verbund, der Deutsche und European
Music Council, die Deutsche
Phono-Akademie, die Franz-Grothe-Stiftung, die GEMA-Stiftung,
das Goethe-Institut e.V. an.
Europäischer Förderpreis
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich,
der AKM, Österreich und der Fondation
SUISA, Schweiz
Ziel des im Rahmen des Internationalen Preises für Film- und
Medienmusik vergebenen Förderpreises ist es, junge Komponistinnen
und Komponisten bei ihrer beruflichen Fortentwicklung zu unterstützten.
Deshalb beabsichtigt der Förderpreis insbesondere, gute musikalische
Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungschancen bei der nächsten
Produktion, an der die Preisträgerin oder der Preisträger
mitwirkt, sicherzustellen. Der Europäische Förderpreis
richtet sich an Studentinnen und Studenten von Film- und Musikhochschulen
in Europa.
Die Bewerberinnen und Bewerber um den Förderpreis können
als Basis für den Wettbewerb beim Büro der Internationalen
Filmmusik Biennale ein VHS-Video mit drei Kurzfilmen (Dokumentar-,
Experimental-, Spielfilm; jeweils ca. 10-15 min. Spielzeit) gegen
eine Schutzgebühr von 10 Euro anfordern. Sie sind aufgerufen,
zu einem dieser Kurzfilme ein Layout zur Musik dieses Filmes einzureichen.
Die Jury wird das Layout der eingereichten Wettbewerbsbeiträge
beurteilen. Das beste Layout soll anschließend umgesetzt werden
und als Musik zum Film auf der Internationalen Filmmusik Biennale
dem Publikum präsentiert werden.
Die Einspielung bzw. Aufführung der prämierten Komposition erfolgt
wenn nicht anders vereinbart durch Musiker in Bonn. Die Partitur
sollte sich am üblichen Instrumentarium des Symphonieorchesters
und der Popularmusik orientieren. Wir behalten uns vor, ein ungewöhnliches
Instrument durch einen Synthesizer anzudeuten.
Grundsätzliches Reglement für die
Vergabe des Europäischen Förderpreises
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich,
der AKM, Österreich und der Fondation
SUISA, Schweiz
I. Bewerbung, Teilnahmevoraussetzungen und Einreichung
1. Zugelassen sind Studierende an Film- und Musikhochschulen sowie
vergleichbaren Ausbildungsstätten aus Europa.
2. Interessentinnen und Interessenten melden sich zur Teilnahme
am Wettbewerb um den Europäischen Förderpreis beim Büro
des Internationalen Preises für Film und Medienmusik unter
der unten angegebenen Adresse an. Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher
Form unter Angabe der Ausbildungsstätte und des Studiengangs
sowie einer Korrespondenzanschrift, unter der die Bewerberin oder
der Bewerber zu erreichen ist. Der Bewerbung muß ein Verrechnungsscheck
über 10 Euro (siehe I.3.) beigelegt sein.
3. Gegen die Schutzgebühr von 10 Euro erhält die Bewerberin
oder der Bewerber dann auf dem Postweg an die genannte Anschrift
eine VHS-Videokassette mit drei Kurzfilmen: einem Experimental-,
einem Dokumentar- und einem Spielfilm.
4. Als Wettbewerbsbeitrag ist ein musikalisches Layout (Vorstellungen
zur Bild- und Tondramaturgie, zur musikalischen Faktur, nicht für
Orchesterbesetzung, sondern für ein kleines Ensemble bis zu
6 Personen) zu einem der drei auf der Videokassette angebotenen
Kurzfilme (siehe I.3) einzureichen, möglichst mit einigen Beispielen
für die musikalische Realisierung.
5. Die Einreichung erfolgt an das Büro des Internationalen
Preises für Film- und Medienmusik in Bonn. Die Arbeiten müssen
bis zum 16. April 2002 mit folgenden Unterlagen des Urhebers der
Filmmusik eingegangen sein:
- Biographie mit Foto sowie einer vollständigen Auflistung
früherer Produktionen mit Angabe der Produktionsbeteiligten
- Layout
- Beispiele für musikalische Realisierung auf Toncassette,
CD oder auch Video
6. Der Gewinner erhält umgehend Nachricht und wird aufgefordert,
seinen Entwurf bis zum 31. Mai 2002 für die spätere Aufführung fertig
zustellen.
Die eingegangenen Arbeiten werden durch eine Vorauswahlkommission
auf formale Einhaltung der Teilnahmebedingungen geprüft.
II. Jurierung
1. Das Preiskuratorium setzt eine europäisch besetzte Jury
ein, die auf der Grundlage der Vorauswahl die Preisträgerin
oder den Preisträger benennt. Die Jury besteht aus maximal
fünf Personen.
2. Die Jurymitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie werden aufgrund
ihrer beruflichen bzw. fachlichen Kompetenz in die Jury berufen.
3. Die Jury ist im Rahmen der grundsätzlichen Ziele und Aufgaben
des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in ihrer
Entscheidung über die Förderpreisträgerin oder den
Förderpreisträger frei. Es wird eine einmütige Entscheidung
über den Preis angestrebt; ein Preis wird nur dann verliehen,
wenn die Produktion mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigt.
4. Die Jury beurteilt die Qualität des eingereichten Layouts
und der musikalischen Beispiele.
5. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
6. Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von der
Entscheidung der Jury bis Mitte Mai benachrichtigt. Sie oder er
erhält dann die Möglichkeit, in Absprache mit dem Büro
des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik das vorgeschlagene
Layout bis zur Internationalen Filmmusik Biennale 2002 (23. Juni
- 30. Juni 2002) umzusetzen und im Rahmen dieser Veranstaltung dem
Publikum zu präsentieren.
III. Preisvergabe
1. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung
in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
statt. Die oder der von der Jury ausgewählte Förderpreisträgerin
oder Förderpreisträger wird bis Mitte Mai 2002 benachrichtigt
und muß ihr oder sein realisiertes Layout im Rahmen der Internationalen
Filmmusik Biennale präsentieren und den Preis persönlich
am 28. Juni in Bonn entgegennehmen.
2. Die Jury vergibt den Preis auf der Grundlage bestimmter Regularien,
die die Verwendung der Preisgelder sicherstellen sollen. Die Überprüfung
der Einhaltung dieser Regeln für die Verwendung des Preisgeldes
erfolgt durch das Büro des Internationalen Preises für
Film- und Medienmusik.
3. Der Preis besteht aus einer Geldprämie in Höhe von
12.500 €, die von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM,
Frankreich, der AKM, Österreich und der Fondation SUISA, Schweiz
zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Bereich
der Filmmusik zur Verfügung gestellt wird.
4. Die Geldmittel des Förderpreises sind von der Preisträgerin
oder dem Preisträger zweckgebunden für eine neue Produktion
einzusetzen. Die oder der Geförderte kann mit diesem Betrag
an eine Produzentin oder Produzenten ihrer oder seiner Wahl herantreten
und die Geldsumme als Eigenmittel zur anteiligen Finanzierung der
Kosten für Filmmusik, für deren Erstellung sie oder er
von der Produzentin oder dem Produzenten beauftragt wird, in eine
Produktion einbringen.
5. Die Produzentin oder der Produzent muß ihrerseits oder
seinerseits einen angemessenen Eigenanteil in der Höhe von
mindestens 50 % der Förderpreissumme zusätzlich zum Geld
des Förderpreises für die Produktion der Filmmusik einsetzen.
Sie oder er ist dazu verpflichtet, die Gesamtfinanzierung der Filmmusik
für die Produktion auf dieser Grundlage im voraus nachzuweisen.
Dabei sollte ein Betrag von mindestens einem Viertel der Gesamtsumme,
die für Filmmusik im Budget angesetzt sind, für das Honorar
der Komponistin oder des Komponisten zur Verfügung stehen.
Die Restsumme dient für die Produktion der Musik, also beispielsweise
Orchestereinspielung oder Studiokosten.
6. Der Geldbetrag des Förderpreises steht für den genannten
Zweck abrufbereit beim Büro des Internationalen Preises für
Film- und Medienmusik zur Verfügung und wird gegen Vorlage
der Produktionsplanung und Budgetierung ausgezahlt bzw. überwiesen.
7. Eine der anfänglichen Planung entsprechende Verwendung der
Mittel ist vom Produzenten nach Abschluß der Produktion dem
Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
gegenüber nachzuweisen.
IV. Nennungs- und Informationspflicht
Im Vor- und Nachspann geförderter Filme ist in geeigneter Form
darauf hinzuweisen, daß die Filmmusik durch den Internationalen
Preis für Film- und Medienmusik / Europäischer Förderpreis,
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich,
und der Fondation SUISA, Schweiz eines entsprechenden Jahres gefördert
wurde. Die Produktion verpflichtet sich weiterhin zur Information
und ggf. auch zur Abstimmung über die Präsentation und
Promotion des Spielfilms.

Anmeldungen und Wettbewerbsbeiträge sind einzusenden an das:
Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de
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