Internationale Filmmusiik Biennale

 
Europäischer Förderpreis
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich, der AKM, Österreich und der Fondation SUISA, Schweiz


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Jury


 Teilnahmebedingungen




Internationaler Preis für Film- und Medienmusik 2002
Europäischer Förderpreis
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich, der AKM, Österreich und der Fondation SUISA, Schweiz


Internationaler Preis für Film- und Medienmusik

Der Preis, bestehend aus Ehren- und Förderpreisen sowie einem Wettbewerb um die beste aktuelle Spielfilmmusik, soll auf die wachsende Bedeutung der Musik und der Tongestaltung in den audiovisuellen Medien aufmerksam machen. Er möchte neuere Entwicklungen aufzeigen, beispielhafte Leistungen würdigen und den Nachwuchs fördern. Der Internationale Preis für Film- und Medienmusik ist weltweit die einzige Veranstaltung, die sich ausschließlich dieser Aufgabe widmet.


Preiskuratorium

Der Internationale Preis für Film- und Medienmusik wurde 1995 von der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen und wird seit 1999 gemeinsam mit der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen getragen. Ein Kuratorium aus Institutionen der Filmförderung, der Musikpflege und der Kulturvermittlung überwacht die Inhalte und steuert die Entwicklung der Veranstaltung. Dem Kuratorium gehören, neben den beiden Trägern, der Deutsche Kinemathek-Verbund, der Deutsche und European Music Council, die Deutsche Phono-Akademie, die Franz-Grothe-Stiftung, die GEMA-Stiftung, das Goethe-Institut e.V. an.


Europäischer Förderpreis
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich, der AKM, Österreich und der Fondation SUISA, Schweiz

Ziel des im Rahmen des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik vergebenen Förderpreises ist es, junge Komponistinnen und Komponisten bei ihrer beruflichen Fortentwicklung zu unterstützten. Deshalb beabsichtigt der Förderpreis insbesondere, gute musikalische Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungschancen bei der nächsten Produktion, an der die Preisträgerin oder der Preisträger mitwirkt, sicherzustellen. Der Europäische Förderpreis richtet sich an Studentinnen und Studenten von Film- und Musikhochschulen in Europa.

Die Bewerberinnen und Bewerber um den Förderpreis können als Basis für den Wettbewerb beim Büro der Internationalen Filmmusik Biennale ein VHS-Video mit drei Kurzfilmen (Dokumentar-, Experimental-, Spielfilm; jeweils ca. 10-15 min. Spielzeit) gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro anfordern. Sie sind aufgerufen, zu einem dieser Kurzfilme ein Layout zur Musik dieses Filmes einzureichen. Die Jury wird das Layout der eingereichten Wettbewerbsbeiträge beurteilen. Das beste Layout soll anschließend umgesetzt werden und als Musik zum Film auf der Internationalen Filmmusik Biennale dem Publikum präsentiert werden.

Die Einspielung bzw. Aufführung der prämierten Komposition erfolgt wenn nicht anders vereinbart durch Musiker in Bonn. Die Partitur sollte sich am üblichen Instrumentarium des Symphonieorchesters und der Popularmusik orientieren. Wir behalten uns vor, ein ungewöhnliches Instrument durch einen Synthesizer anzudeuten.


Grundsätzliches Reglement für die Vergabe des Europäischen Förderpreises
getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich, der AKM, Österreich und der Fondation SUISA, Schweiz


I. Bewerbung, Teilnahmevoraussetzungen und Einreichung

1. Zugelassen sind Studierende an Film- und Musikhochschulen sowie vergleichbaren Ausbildungsstätten aus Europa.

2. Interessentinnen und Interessenten melden sich zur Teilnahme am Wettbewerb um den Europäischen Förderpreis beim Büro des Internationalen Preises für Film und Medienmusik unter der unten angegebenen Adresse an. Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe der Ausbildungsstätte und des Studiengangs sowie einer Korrespondenzanschrift, unter der die Bewerberin oder der Bewerber zu erreichen ist. Der Bewerbung muß ein Verrechnungsscheck über 10 Euro (siehe I.3.) beigelegt sein.

3. Gegen die Schutzgebühr von 10 Euro erhält die Bewerberin oder der Bewerber dann auf dem Postweg an die genannte Anschrift eine VHS-Videokassette mit drei Kurzfilmen: einem Experimental-, einem Dokumentar- und einem Spielfilm.

4. Als Wettbewerbsbeitrag ist ein musikalisches Layout (Vorstellungen zur Bild- und Tondramaturgie, zur musikalischen Faktur, nicht für Orchesterbesetzung, sondern für ein kleines Ensemble bis zu 6 Personen) zu einem der drei auf der Videokassette angebotenen Kurzfilme (siehe I.3) einzureichen, möglichst mit einigen Beispielen für die musikalische Realisierung.

5. Die Einreichung erfolgt an das Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in Bonn. Die Arbeiten müssen bis zum 16. April 2002 mit folgenden Unterlagen des Urhebers der Filmmusik eingegangen sein:

- Biographie mit Foto sowie einer vollständigen Auflistung früherer Produktionen mit Angabe der Produktionsbeteiligten
- Layout
- Beispiele für musikalische Realisierung auf Toncassette, CD oder auch Video

6. Der Gewinner erhält umgehend Nachricht und wird aufgefordert, seinen Entwurf bis zum 31. Mai 2002 für die spätere Aufführung fertig zustellen.

Die eingegangenen Arbeiten werden durch eine Vorauswahlkommission auf formale Einhaltung der Teilnahmebedingungen geprüft.



II. Jurierung

1. Das Preiskuratorium setzt eine europäisch besetzte Jury ein, die auf der Grundlage der Vorauswahl die Preisträgerin oder den Preisträger benennt. Die Jury besteht aus maximal fünf Personen.

2. Die Jurymitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie werden aufgrund ihrer beruflichen bzw. fachlichen Kompetenz in die Jury berufen.

3. Die Jury ist im Rahmen der grundsätzlichen Ziele und Aufgaben des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in ihrer Entscheidung über die Förderpreisträgerin oder den Förderpreisträger frei. Es wird eine einmütige Entscheidung über den Preis angestrebt; ein Preis wird nur dann verliehen, wenn die Produktion mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

4. Die Jury beurteilt die Qualität des eingereichten Layouts und der musikalischen Beispiele.

5. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

6. Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von der Entscheidung der Jury bis Mitte Mai benachrichtigt. Sie oder er erhält dann die Möglichkeit, in Absprache mit dem Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik das vorgeschlagene Layout bis zur Internationalen Filmmusik Biennale 2002 (23. Juni - 30. Juni 2002) umzusetzen und im Rahmen dieser Veranstaltung dem Publikum zu präsentieren.



III. Preisvergabe

1. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland statt. Die oder der von der Jury ausgewählte Förderpreisträgerin oder Förderpreisträger wird bis Mitte Mai 2002 benachrichtigt und muß ihr oder sein realisiertes Layout im Rahmen der Internationalen Filmmusik Biennale präsentieren und den Preis persönlich am 28. Juni in Bonn entgegennehmen.

2. Die Jury vergibt den Preis auf der Grundlage bestimmter Regularien, die die Verwendung der Preisgelder sicherstellen sollen. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln für die Verwendung des Preisgeldes erfolgt durch das Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik.

3. Der Preis besteht aus einer Geldprämie in Höhe von 12.500 €, die von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich, der AKM, Österreich und der Fondation SUISA, Schweiz zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Bereich der Filmmusik zur Verfügung gestellt wird.

4. Die Geldmittel des Förderpreises sind von der Preisträgerin oder dem Preisträger zweckgebunden für eine neue Produktion einzusetzen. Die oder der Geförderte kann mit diesem Betrag an eine Produzentin oder Produzenten ihrer oder seiner Wahl herantreten und die Geldsumme als Eigenmittel zur anteiligen Finanzierung der Kosten für Filmmusik, für deren Erstellung sie oder er von der Produzentin oder dem Produzenten beauftragt wird, in eine Produktion einbringen.

5. Die Produzentin oder der Produzent muß ihrerseits oder seinerseits einen angemessenen Eigenanteil in der Höhe von mindestens 50 % der Förderpreissumme zusätzlich zum Geld des Förderpreises für die Produktion der Filmmusik einsetzen. Sie oder er ist dazu verpflichtet, die Gesamtfinanzierung der Filmmusik für die Produktion auf dieser Grundlage im voraus nachzuweisen. Dabei sollte ein Betrag von mindestens einem Viertel der Gesamtsumme, die für Filmmusik im Budget angesetzt sind, für das Honorar der Komponistin oder des Komponisten zur Verfügung stehen. Die Restsumme dient für die Produktion der Musik, also beispielsweise Orchestereinspielung oder Studiokosten.

6. Der Geldbetrag des Förderpreises steht für den genannten Zweck abrufbereit beim Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik zur Verfügung und wird gegen Vorlage der Produktionsplanung und Budgetierung ausgezahlt bzw. überwiesen.

7. Eine der anfänglichen Planung entsprechende Verwendung der Mittel ist vom Produzenten nach Abschluß der Produktion dem Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik gegenüber nachzuweisen.



IV. Nennungs- und Informationspflicht

Im Vor- und Nachspann geförderter Filme ist in geeigneter Form darauf hinzuweisen, daß die Filmmusik durch den Internationalen Preis für Film- und Medienmusik / Europäischer Förderpreis, getragen von der GEMA-Stiftung, Deutschland, der SACEM, Frankreich, und der Fondation SUISA, Schweiz eines entsprechenden Jahres gefördert wurde. Die Produktion verpflichtet sich weiterhin zur Information und ggf. auch zur Abstimmung über die Präsentation und Promotion des Spielfilms.



Anmeldungen und Wettbewerbsbeiträge sind einzusenden an das:

Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de


 

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