Teilnahmebedingungen

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Internationaler
Preis für Film- und Medienmusik 2002
Förderpreis der Franz Grothe-Stiftung
Der Preis soll auf die wachsende Bedeutung der Musik und der Tongestaltung
in den audiovisuellen Medien aufmerksam machen. Er möchte neuere
Entwicklungen aufzeigen, beispielhafte Leistungen würdigen und
den Nachwuchs fördern. Der Internationale Preis für Film-
und Medienmusik ist international die einzige Veranstaltung, die sich
ausschließlich dieser Aufgabe widmet.
Preiskuratorium
Die Internationale Filmmusik Biennale wurde 1995 von der Kunst- und
Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen
und wird seit 1999 gemeinsam mit der Filmstiftung
Nordrhein-Westfalen getragen. Ein Kuratorium aus Institutionen
der Filmförderung, der Musikpflege und der Kulturvermittlung
überwacht die Inhalte und steuert die Entwicklung der Veranstaltung.
Dem Kuratorium gehören, neben den beiden Trägern, der Deutsche
Kinemathek-Verbund, der Deutsche und European
Music Council, die Deutsche
Phono-Akademie, die Franz-Grothe-Stiftung, die GEMA-Stiftung,
das Goethe-Institut e.V. an.
Grundsätzliches Reglement für die Vergabe des Förderpreises
der Franz Grothe-Stiftung
Ziel des im Rahmen des Internationalen Preises für Film- und
Medienmusik vergebenen Förderpreises der Franz Grothe-Stiftung
ist es, junge Komponistinnen oder Komponisten aus Deutschland, die
sich mit einer hervorragenden Arbeit ausgewiesen haben, bei ihrer
beruflichen Fortentwicklung zu unterstützten. Deshalb beabsichtigt
der Förderpreis insbesondere, gute musikalische Arbeitsbedingungen
und berufliche Entwicklungschancen bei der nächsten Produktion,
an der die Preisträgerin oder der Preisträger mitwirkt,
sicherzustellen.
Einreichung
1. Eingereicht werden können Filme in Spielfilmlänge und
Serienproduktionen in TV-Formaten aus der Bundesrepublik Deutschland.
Die Einreichung erfolgt durch die Urheberin oder den Urheber der Filmmusik.
2. Die eingereichte Arbeit muß in den letzten drei Jahren vor
der Preisvergabe entstanden sein, d.h. im Zeitraum vom 1. Juni 1999
bis zum 31. März 2002.
3. Zugelassen sind Personen, die – einschließlich der eingereichten
Arbeit – an nicht mehr als drei Produktionen in Spielfilmlänge
als Urheberin oder Urheber der Filmmusik beteiligt waren. Auch Abschlußarbeiten
im Rahmen der entsprechenden Ausbildungsgänge können eingereicht
werden.
4. Die Einreichung erfolgt an das Büro des Internationalen Preises
für Film- und Medienmusik in Bonn. Die Arbeiten müssen als technisch
einwandfreie Video-Kopie in PAL, Format VHS, Betacam-SP oder U-matic
bis zum 13. Mai 2002 mit folgenden Unterlagen der Urheberin oder des
Urhebers der Filmmusik bzw. der Tongestaltung eingereicht werden:
- Biographie mit Foto sowie einer vollständigen Auflistung früherer
Produktionen mit Angabe der Produktionsbeteiligten
- Produktionsdaten des eingereichten Films mit Nennung aller Beteiligten
- Filmographie und Biographie der Regisseurin oder des Regisseurs
des eingereichten Films
Dem Büro ist eine technisch einwandfreie PAL-Betacam-Kopie des
Filmes kostenfrei als Belegkopie zur Verfügung zu stellen. Ebenso
stellt ggf. die Produktion für eine Präsentation im Kontext
der Internationalen Filmmusik Biennale bzw. des Internationalen Preises
für Film- und Medienmusik eine Filmkopie kostenfrei zur Verfügung.
Angeforderte Kopien werden im Anschluß zurückgesandt.
Die eingegangenen Arbeiten werden durch eine Vorauswahlkommission
auf formale Einhaltung der Teilnahmebedingungen geprüft.
Jurierung
1. Das Preiskuratorium setzt eine Jury ein, die auf der Grundlage
der Vorauswahl die Preisträgerin oder den Preisträger benennt.
Die Jury besteht aus maximal fünf Personen.
2. Die Jurymitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie werden aufgrund ihrer
beruflichen bzw. fachlichen Kompetenz in die Jury berufen.
3. Die Jury ist im Rahmen der grundsätzlichen Ziele und Aufgaben
des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in ihrer
Entscheidung über die Förderpreisträgerin oder den
Förderpreisträger frei.
4. Es wird eine einmütige Entscheidung über den Preis angestrebt;
ein Preis wird nur dann verliehen, wenn die Produktion mindestens
2/3 der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
5. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Preisvergabe
1. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung
in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
statt. Die oder der von der Jury ausgewählte Förderpreisträgerin
oder Förderpreisträger wird bis Anfang Juni 2002 benachrichtigt
und muß den Preis persönlich am 28. Juni in Bonn entgegennehmen.
2. Die Jury vergibt den Preis auf der Grundlage bestimmter Regularien,
die die Verwendung des Preisgeldes sicherstellen soll. Die Überprüfung
der Einhaltung dieser Regeln für die Verwendung des Preisgeldes
erfolgt durch das Büro des Internationalen Preises für Film-
und Medienmusik.
3. Der Preis besteht aus einer Geldprämie in Höhe von 12.000
€, die von der Franz Grothe-Stiftung zur Förderung des künstlerischen
Nachwuchses im Bereich der Filmmusik zur Verfügung gestellt wird.
4. Die Geldmittel des Förderpreises sind von der Preisträgerin
oder dem Preisträger zweckgebunden einzusetzen für eine
neue Produktion in Spielfilmlänge. Die oder der Geförderte
kann mit diesem Betrag an eine Produzentin oder einen Produzenten
ihrer oder seiner Wahl herantreten und die Geldsumme als Eigenmittel
zur anteiligen Finanzierung der Kosten für Filmmusik, für
deren Erstellung sie oder er von der Produzentin oder dem Produzenten
beauftragt wird, in eine Produktion einbringen.
5. Die Produzentin oder der Produzent muß ihrerseits oder seinerseits
einen angemessenen Eigenanteil in der Höhe von mindestens 50
% der Förderpreissumme zusätzlich zum Geld des Förderpreises
für die Produktion der Filmmusik einsetzen. Sie oder er ist dazu
verpflichtet, die Gesamtfinanzierung der Filmmusik für die Produktion
auf dieser Grundlage im voraus nachzuweisen. Dabei sollte ein Betrag
von mindestens einem Viertel der Gesamtsumme, die für Filmmusik
im Budget angesetzt sind, für das Honorar der Komponistin oder
des Komponisten zur Verfügung stehen. Die Restsumme dient für
die Produktion der Musik, also beispielsweise Orchestereinspielung
oder Studiokosten.
6. Der Geldbetrag des Förderpreises steht für den genannten
Zweck abrufbereit beim Büro des Internationalen Preises für
Film- und Medienmusik zur Verfügung und wird gegen Vorlage der
Produktionsplanung und Budgetierung ausgezahlt bzw. überwiesen.
7. Eine der anfänglichen Planung entsprechende Verwendung der
Mittel ist von der Produzentin oder dem Produzenten nach Abschluß
der Produktion dem Büro des Internationalen Preises für
Film- und Medienmusik gegenüber nachzuweisen.
Nennungs- und Informationspflicht
Im Vor- und Nachspann geförderter Filme ist in geeigneter Form
darauf hinzuweisen, daß die Filmmusik durch den Internationalen
Preis für Film- und Medienmusik / Förderpreis der Franz
Grothe-Stiftung eines entsprechenden Jahres gefördert wurde.
Die Produktion verpflichtet sich weiterhin zur Information und ggf.
auch zur Abstimmung über die Präsentation und Promotion
des Spielfilms.
Anmeldeformular,
Video-Kassetten und Filmkopien sind einzusenden an das
Büro des Internationalen Preises für Film-
und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de
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