Internationale Filmmusik Biennale

 
Förderpreis der Franz Grothe-Stiftung

German

Jury


 Teilnahmebedingungen


Internationaler Preis für Film- und Medienmusik 2002
Förderpreis der Franz Grothe-Stiftung



Der Preis soll auf die wachsende Bedeutung der Musik und der Tongestaltung in den audiovisuellen Medien aufmerksam machen. Er möchte neuere Entwicklungen aufzeigen, beispielhafte Leistungen würdigen und den Nachwuchs fördern. Der Internationale Preis für Film- und Medienmusik ist international die einzige Veranstaltung, die sich ausschließlich dieser Aufgabe widmet.


Preiskuratorium

Die Internationale Filmmusik Biennale wurde 1995 von der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen und wird seit 1999 gemeinsam mit der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen getragen. Ein Kuratorium aus Institutionen der Filmförderung, der Musikpflege und der Kulturvermittlung überwacht die Inhalte und steuert die Entwicklung der Veranstaltung. Dem Kuratorium gehören, neben den beiden Trägern, der Deutsche Kinemathek-Verbund, der Deutsche und European Music Council, die Deutsche Phono-Akademie, die Franz-Grothe-Stiftung, die GEMA-Stiftung, das Goethe-Institut e.V. an.


Grundsätzliches Reglement für die Vergabe des Förderpreises der Franz Grothe-Stiftung

Ziel des im Rahmen des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik vergebenen Förderpreises der Franz Grothe-Stiftung ist es, junge Komponistinnen oder Komponisten aus Deutschland, die sich mit einer hervorragenden Arbeit ausgewiesen haben, bei ihrer beruflichen Fortentwicklung zu unterstützten. Deshalb beabsichtigt der Förderpreis insbesondere, gute musikalische Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungschancen bei der nächsten Produktion, an der die Preisträgerin oder der Preisträger mitwirkt, sicherzustellen.


Einreichung

1. Eingereicht werden können Filme in Spielfilmlänge und Serienproduktionen in TV-Formaten aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Einreichung erfolgt durch die Urheberin oder den Urheber der Filmmusik.

2. Die eingereichte Arbeit muß in den letzten drei Jahren vor der Preisvergabe entstanden sein, d.h. im Zeitraum vom 1. Juni 1999 bis zum 31. März 2002.

3. Zugelassen sind Personen, die – einschließlich der eingereichten Arbeit – an nicht mehr als drei Produktionen in Spielfilmlänge als Urheberin oder Urheber der Filmmusik beteiligt waren. Auch Abschlußarbeiten im Rahmen der entsprechenden Ausbildungsgänge können eingereicht werden.

4. Die Einreichung erfolgt an das Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in Bonn. Die Arbeiten müssen als technisch einwandfreie Video-Kopie in PAL, Format VHS, Betacam-SP oder U-matic bis zum 13. Mai 2002 mit folgenden Unterlagen der Urheberin oder des Urhebers der Filmmusik bzw. der Tongestaltung eingereicht werden:

- Biographie mit Foto sowie einer vollständigen Auflistung früherer Produktionen mit Angabe der Produktionsbeteiligten

- Produktionsdaten des eingereichten Films mit Nennung aller Beteiligten

- Filmographie und Biographie der Regisseurin oder des Regisseurs des eingereichten Films

Dem Büro ist eine technisch einwandfreie PAL-Betacam-Kopie des Filmes kostenfrei als Belegkopie zur Verfügung zu stellen. Ebenso stellt ggf. die Produktion für eine Präsentation im Kontext der Internationalen Filmmusik Biennale bzw. des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik eine Filmkopie kostenfrei zur Verfügung. Angeforderte Kopien werden im Anschluß zurückgesandt.

Die eingegangenen Arbeiten werden durch eine Vorauswahlkommission auf formale Einhaltung der Teilnahmebedingungen geprüft.


Jurierung

1. Das Preiskuratorium setzt eine Jury ein, die auf der Grundlage der Vorauswahl die Preisträgerin oder den Preisträger benennt. Die Jury besteht aus maximal fünf Personen.
2. Die Jurymitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie werden aufgrund ihrer beruflichen bzw. fachlichen Kompetenz in die Jury berufen.
3. Die Jury ist im Rahmen der grundsätzlichen Ziele und Aufgaben des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in ihrer Entscheidung über die Förderpreisträgerin oder den Förderpreisträger frei.
4. Es wird eine einmütige Entscheidung über den Preis angestrebt; ein Preis wird nur dann verliehen, wenn die Produktion mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
5. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.


Preisvergabe

1. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland statt. Die oder der von der Jury ausgewählte Förderpreisträgerin oder Förderpreisträger wird bis Anfang Juni 2002 benachrichtigt und muß den Preis persönlich am 28. Juni in Bonn entgegennehmen.

2. Die Jury vergibt den Preis auf der Grundlage bestimmter Regularien, die die Verwendung des Preisgeldes sicherstellen soll. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln für die Verwendung des Preisgeldes erfolgt durch das Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik.

3. Der Preis besteht aus einer Geldprämie in Höhe von 12.000 €, die von der Franz Grothe-Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Bereich der Filmmusik zur Verfügung gestellt wird.

4. Die Geldmittel des Förderpreises sind von der Preisträgerin oder dem Preisträger zweckgebunden einzusetzen für eine neue Produktion in Spielfilmlänge. Die oder der Geförderte kann mit diesem Betrag an eine Produzentin oder einen Produzenten ihrer oder seiner Wahl herantreten und die Geldsumme als Eigenmittel zur anteiligen Finanzierung der Kosten für Filmmusik, für deren Erstellung sie oder er von der Produzentin oder dem Produzenten beauftragt wird, in eine Produktion einbringen.

5. Die Produzentin oder der Produzent muß ihrerseits oder seinerseits einen angemessenen Eigenanteil in der Höhe von mindestens 50 % der Förderpreissumme zusätzlich zum Geld des Förderpreises für die Produktion der Filmmusik einsetzen. Sie oder er ist dazu verpflichtet, die Gesamtfinanzierung der Filmmusik für die Produktion auf dieser Grundlage im voraus nachzuweisen. Dabei sollte ein Betrag von mindestens einem Viertel der Gesamtsumme, die für Filmmusik im Budget angesetzt sind, für das Honorar der Komponistin oder des Komponisten zur Verfügung stehen. Die Restsumme dient für die Produktion der Musik, also beispielsweise Orchestereinspielung oder Studiokosten.

6. Der Geldbetrag des Förderpreises steht für den genannten Zweck abrufbereit beim Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik zur Verfügung und wird gegen Vorlage der Produktionsplanung und Budgetierung ausgezahlt bzw. überwiesen.

7. Eine der anfänglichen Planung entsprechende Verwendung der Mittel ist von der Produzentin oder dem Produzenten nach Abschluß der Produktion dem Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik gegenüber nachzuweisen.


Nennungs- und Informationspflicht

Im Vor- und Nachspann geförderter Filme ist in geeigneter Form darauf hinzuweisen, daß die Filmmusik durch den Internationalen Preis für Film- und Medienmusik / Förderpreis der Franz Grothe-Stiftung eines entsprechenden Jahres gefördert wurde. Die Produktion verpflichtet sich weiterhin zur Information und ggf. auch zur Abstimmung über die Präsentation und Promotion des Spielfilms.


Anmeldeformular, Video-Kassetten und Filmkopien sind einzusenden an das


Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de



 
 

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