Internationale Filmmusiik Biennale

 
Förderpreis  des Europäischen Filminstituts Karlsruhe  

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Jury




Internationaler Preis für Film- und Medienmusik 2002
Förderpreis des Europäischen Filminstituts Karlsruhe (EIKK)



Grundsätzliches Reglement für die Vergabe des Europäischen Förderpreises


Ziel des im Rahmen des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik vergebenen Förderpreises des Europäischen Filminstituts Karlsruhe (EIKK) ist es, Nachwuchskünstler und Nachwuchskünstlerinnen aus den Bereichen Filmkomposition und Filmsound-Design, die sich mit einer bemerkenswerten Arbeit ausgewiesen haben, bei ihrer beruflichen Fortentwicklung zu unterstützen. Zu diesem Zweck erhält die Preisträgerin oder der Preisträger die Möglichkeit, im Rahmen eines Stipendiums und durch Vermittlung des EIKK an einer Spielfilmproduktion mitzuwirken.


I. Einreichung

1. Zugelassen sind Arbeiten von Studentinnen und Studenten europäischer Musik- und Filmhochschulen, der höheren Semester oder Abschlussjahrgänge. Auch Abschlussarbeiten im Rahmen der entsprechenden Ausbildungsgänge können eingereicht werden.

2. Die Einreichung erfolgt durch die Urheberin oder den Urheber der Filmmusik.

3. Eingereicht werden können Kurzfilme mit einer maximalen Länge von 20 Minuten.

4. Die eingereichte Arbeit muss in den drei Jahren vor der Preisvergabe entstanden sein, d.h. im Zeitraum vom 1. Juni 1999 bis zum 31. März 2002.

5. Die Einreichung erfolgt an das Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in Bonn. Die Arbeiten können als PAL-Betacam-Kopie bis zum 13. Mai 2002 mit folgenden Unterlagen der Urheberin oder des Urhebers der Filmmusik bzw. der Tongestaltung eingereicht werden:

a. Biographie der Urheberin oder des Urhebers der Filmmusik oder des Sounddesigns mit Foto

b. Eine vollständige Auflistung der Produktionsdaten des eingereichten Films mit Nennung aller Beteiligten

c. Filmographie und Biographie der Regisseurin oder des Regisseurs des eingereichten Films


Dem Büro ist eine technisch einwandfreie PAL-Betacam-Kopie des Filmes kostenfrei als Belegkopie zur Verfügung zu stellen. Ebenso stellt ggf. die Produktion für eine Präsentation im Kontext der Internationalen Filmmusik Biennale bzw. des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik eine Filmkopie kostenfrei zur Verfügung. Angeforderte Kopien werden im Anschluss zurückgesandt. Die eingegangenen Arbeiten werden durch eine Vorauswahlkommission auf formale Einhaltung der Teilnahmebedingungen geprüft.


II. Jurierung

1. Das Preiskuratorium und das EIKK setzen eine Jury ein, die auf der Grundlage der Vorauswahl die Preisträgerin oder den Preisträger benennt. Die Jury besteht aus drei Personen.

2. Die Jurymitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie werden aufgrund ihrer beruflichen bzw. fachlichen Kompetenz in die Jury berufen.

3. Die Jury ist im Rahmen der grundsätzlichen Ziele und Aufgaben des Förderpreises des EIKK im Rahmen des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik in ihrer Entscheidung über die Förderpreisträgerin oder den Förderpreisträger frei.

4. Es wird eine einmütige Entscheidung über den Preis angestrebt; ein Preis wird nur dann verliehen, wenn die Produktion mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

5. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.



III. Preisvergabe

1. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland statt. Die oder der von der Jury ausgewählte Förderpreisträgerin oder Förderpreisträger wird bis Anfang Juni 2002 benachrichtigt und muss den Preis persönlich am 28. Juni in Bonn entgegennehmen.

2. Die Jury vergibt den Preis auf der Grundlage der Regularien, die für das EIKK für die Vergabe von Stipendien Gültigkeit haben. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln für die Verwendung des Stipendiums erfolgt durch das EIKK.

3. Der Preis besteht aus einem Stipendium, das es der Gewinnerin oder dem Gewinner ermöglicht, in der Produktionsphase eines Spielfilms im Bereich Sounddesign/Filmmusik in einer europäischen oder US-amerikanischen Produktionsfirma mitzuarbeiten.

4. Die Geldmittel, die das EIKK zur Realisierung des Stipendiums zur Verfügung stellt, werden von diesem zweckgebunden (siehe Punkt 3.) eingesetzt.

5. Die Realisierung des Stipendiums wird vom EIKK in Abstimmung mit der Preisträgerin oder dem Preisträger sowohl in organisatorischer, finanzieller als auch inhaltlicher Hinsicht vorgenommen.



Die ausgefüllten Anmeldeformulare, Video-Kassetten und Filmkopien sind einzusenden an das

Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de



 

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