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Internationaler Preis für Film- und
Medienmusik 2002
Förderpreis des Europäischen Filminstituts Karlsruhe (EIKK)
Grundsätzliches Reglement für die
Vergabe des Europäischen Förderpreises
Ziel des im Rahmen des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
vergebenen Förderpreises des Europäischen Filminstituts Karlsruhe
(EIKK) ist es, Nachwuchskünstler und Nachwuchskünstlerinnen aus
den Bereichen Filmkomposition und Filmsound-Design, die sich mit
einer bemerkenswerten Arbeit ausgewiesen haben, bei ihrer beruflichen
Fortentwicklung zu unterstützen. Zu diesem Zweck erhält die Preisträgerin
oder der Preisträger die Möglichkeit, im Rahmen eines Stipendiums
und durch Vermittlung des EIKK an einer Spielfilmproduktion mitzuwirken.
I. Einreichung
1. Zugelassen sind Arbeiten von Studentinnen und Studenten europäischer
Musik- und Filmhochschulen, der höheren Semester oder Abschlussjahrgänge.
Auch Abschlussarbeiten im Rahmen der entsprechenden Ausbildungsgänge
können eingereicht werden.
2. Die Einreichung erfolgt durch die Urheberin oder den Urheber
der Filmmusik.
3. Eingereicht werden können Kurzfilme mit einer maximalen Länge
von 20 Minuten.
4. Die eingereichte Arbeit muss in den drei Jahren vor der Preisvergabe
entstanden sein, d.h. im Zeitraum vom 1. Juni 1999 bis zum 31. März
2002.
5. Die Einreichung erfolgt an das Büro des Internationalen Preises
für Film- und Medienmusik in Bonn. Die Arbeiten können als PAL-Betacam-Kopie
bis zum 13. Mai 2002 mit folgenden Unterlagen der Urheberin oder
des Urhebers der Filmmusik bzw. der Tongestaltung eingereicht werden:
a. Biographie der Urheberin oder des Urhebers der Filmmusik
oder des Sounddesigns mit Foto
b. Eine vollständige Auflistung der Produktionsdaten des eingereichten
Films mit Nennung aller Beteiligten
c. Filmographie und Biographie der Regisseurin oder des Regisseurs
des eingereichten Films
Dem Büro ist eine technisch einwandfreie PAL-Betacam-Kopie des Filmes
kostenfrei als Belegkopie zur Verfügung zu stellen. Ebenso stellt
ggf. die Produktion für eine Präsentation im Kontext der Internationalen
Filmmusik Biennale bzw. des Internationalen Preises für Film- und
Medienmusik eine Filmkopie kostenfrei zur Verfügung. Angeforderte
Kopien werden im Anschluss zurückgesandt. Die eingegangenen Arbeiten
werden durch eine Vorauswahlkommission auf formale Einhaltung der
Teilnahmebedingungen geprüft.
II. Jurierung
1. Das Preiskuratorium und das EIKK setzen eine Jury ein, die auf
der Grundlage der Vorauswahl die Preisträgerin oder den Preisträger
benennt. Die Jury besteht aus drei Personen.
2. Die Jurymitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie werden aufgrund
ihrer beruflichen bzw. fachlichen Kompetenz in die Jury berufen.
3. Die Jury ist im Rahmen der grundsätzlichen Ziele und Aufgaben
des Förderpreises des EIKK im Rahmen des Internationalen Preises
für Film- und Medienmusik in ihrer Entscheidung über die Förderpreisträgerin
oder den Förderpreisträger frei.
4. Es wird eine einmütige Entscheidung über den Preis angestrebt;
ein Preis wird nur dann verliehen, wenn die Produktion mindestens
2/3 der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
5. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
III. Preisvergabe
1. Die Preisvergabe findet am 28. Juni 2002 im Rahmen einer Galaveranstaltung
in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
statt. Die oder der von der Jury ausgewählte Förderpreisträgerin
oder Förderpreisträger wird bis Anfang Juni 2002 benachrichtigt
und muss den Preis persönlich am 28. Juni in Bonn entgegennehmen.
2. Die Jury vergibt den Preis auf der Grundlage der Regularien,
die für das EIKK für die Vergabe von Stipendien Gültigkeit haben.
Die Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln für die Verwendung
des Stipendiums erfolgt durch das EIKK.
3. Der Preis besteht aus einem Stipendium, das es der Gewinnerin
oder dem Gewinner ermöglicht, in der Produktionsphase eines Spielfilms
im Bereich Sounddesign/Filmmusik in einer europäischen oder US-amerikanischen
Produktionsfirma mitzuarbeiten.
4. Die Geldmittel, die das EIKK zur Realisierung des Stipendiums
zur Verfügung stellt, werden von diesem zweckgebunden (siehe Punkt
3.) eingesetzt.
5. Die Realisierung des Stipendiums wird vom EIKK in Abstimmung
mit der Preisträgerin oder dem Preisträger sowohl in organisatorischer,
finanzieller als auch inhaltlicher Hinsicht vorgenommen.

Die ausgefüllten Anmeldeformulare, Video-Kassetten und Filmkopien
sind einzusenden an das
Büro des Internationalen Preises für Film- und Medienmusik
c/o
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Friedrich-Ebert-Allee 4, 53113 Bonn
fon: +49 (0) 228-9171-479
fax: +49 (0) 228-9171-233
filmmusik@kah-bonn.de
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